Hier einige wichtige Merkmale, die eine
VDH-Zucht ausmachen:

(anhand der Zuchtordung der DZRR)


- Die Zuchtstätte wurde über den VDH bei der FCI angemeldet und von einem ausgebildeten Zuchtwart abgenommen. Es ist sichergestellt, dass genügend Zeit und Platz zur Aufzucht eines Wurfes vorhanden ist, die vorhandenen Ridgebacks weisen einen guten Pflegezustand auf. Der Zuchtwart bestätigt, dass hier sehr gute, für Ridgebacks angemessene, Aufzuchtbedingungen gewährleistet sind

- Der Züchter hat an Züchterschulungen teilgenommen und bildet sich jährlich auf Seminaren mit zuchtrelevanten Themen fort

- Die Elterntiere werden auf HD, ED und OCD geröngt und der Befund ist frei von Krankheitsmerkmalen

- Eine Zuchtuntersuchung hat stattgefunden und ein DNA-Profil wurde erstellt

- Die Elterntiere haben drei offizielle VDH-Ausstellungen besucht und sind mit mindestens "sehr gut" bewertet worden

- Auf einer Zuchtzulassungsprüfung wurde geprüft, in wie weit der Zuchthund dem Standard entspricht, zuchtausschliessende Fehler werden überprüft, Schussfestigkeit und das Wesen des Hundes werden getestet

- Es darf nur mit Hündinnen gezüchtet werden, die innerhalb der im Standard vorgeschriebenen Größe liegen (61 – 66 cm), bei Rüden 63 - 69 cm

- Die Mutterhündin ist bei ihrem ersten Wurf mindestens 24 Monate alt, bei ihrer letzten Verpaarung nicht älter als 7 Jahre. Hündinnen dürfen nicht mehr als einen Wurf pro Jahr haben. Ist der Wurf größer als 8 Welpen, müssen 365 Tage vor erneuter Belegung gewartet werden. Auch für Deckrüden gibt es ein Mindestalter und eine Begrenzung der Deckakte

- Es dürfen keine zwei Würfe gleichzeitig in einer Zuchtstätte liegen

- Die Belegung und Wurfinformationen wird in "Unser Rassehund", der offiziellen Zeitung des VDH, bekanntgegeben

- Der Züchter ist verpflichtet, die Mutterhündin und die Welpen in bestem Ernährungszustand zu halten, gut zu pflegen und hygienisch unterzubringen. Die Welpen werden mindestens 3 mal entwurmt

- Der Wurf wird nach 8 Wochen vom Zuchtwart abgenommen, d.h. sämtliche Welpen werden nach Standardfehlern und Gesundheitsaspekten untersucht. Der Welpenkäufer erhält das Original des Wurfabnahmebogens, auf dem alle wesentlichen Angaben zum Welpen und, falls vorhanden, beim Welpen festgestellte Mängel vermerkt sind

- Die Abgabe der Jungtiere ist frühestens am Tag der Vollendung der achten Woche erlaubt

- Sie erhalten einen schriftlichen Kaufvertrag, eine VDH-Ahnentafel und einen Impfpass, in dem die ersten Impfungen eingetragen sind. Ihr Welpe wird gechipt abgegeben und hat so seine eigene Identität mit einem Heimtierausweis.


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